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Verhinderungspflege §39 SGB XI

Verhinderungspflege zur Entlastung von Familienmitgliedern
Die Zuverlässigkeit und Fürsorge einer vertrauten Pflegeperson ist für einen Pflegebedürftigen unverzichtbar. Häufig übernehmen daher nahe Angehörige diese anspruchsvolle Aufgabe mit Leib und Seele. Was tut man jedoch, wenn diese vertraute Person einmal ausfällt oder eine Auszeit braucht? Wir helfen gerne, denn jede Person ab einem Pflegegrad 2, kann eine Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Tipp Verhinderungspflege: Bei Ausfall der Pflegeperson z.B. durch Krankheit oder Urlaub steht Ihnen ein zusätzliches Budget neben Ihrem Pflegegeld zur Verfügung. Dies können Sie für Leistungen mit denen wir Sie vorrübergehend versorgen nutzen.
Auch für selbstorganisierte private Hilfe steht der Betrag zur Verfügung.